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   OLG Celle, 19.12.2002 - 11 U 257/01   

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https://dejure.org/2002,7941
OLG Celle, 19.12.2002 - 11 U 257/01 (https://dejure.org/2002,7941)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2002 - 11 U 257/01 (https://dejure.org/2002,7941)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 11 U 257/01 (https://dejure.org/2002,7941)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Lohnanspruch des Grundstücksmaklers: Verwirkung wegen Angaben "ins Blaue hinein"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 654 BGB
    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs ; Behauptung ohne Grundlage ins Blaue hinein; Zulassung als Ferien- bzw. Dauerwohnsitz ; Exposé des zu vermittelnden Grundstücks; Subjektiv vorwerfbare Handlung des Grundstücksmaklers; Nachteil des Maklerkunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Maklerlohnanspruchs ; Behauptung ohne Grundlage ins Blaue hinein; Zulassung als Ferien- bzw. Dauerwohnsitz ; Exposé des zu vermittelnden Grundstücks; Subjektiv vorwerfbare Handlung des Grundstücksmaklers; Nachteil des Maklerkunden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 244/90

    Beweispflicht des Maklers bei Entlassung aus der Treuepflicht

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2002 - 11 U 257/01
    Der Beklagte hat seinen Anspruch auf Maklerlohn in entsprechender Anwendung von § 654 BGB, der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als allgemeiner Verwirkungstatbestand anerkannt ist (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1990, 372 sowie BGH NJW-RR 1992, 110 f.) verwirkt.
  • BGH, 29.11.1989 - IVa ZR 206/88

    Verwirkung des Maklerlohns

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2002 - 11 U 257/01
    Der Beklagte hat seinen Anspruch auf Maklerlohn in entsprechender Anwendung von § 654 BGB, der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als allgemeiner Verwirkungstatbestand anerkannt ist (vgl. z. B. BGH NJW-RR 1990, 372 sowie BGH NJW-RR 1992, 110 f.) verwirkt.
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